Gemeinderatssitzung 13. Februar 2014

Der Gemeinderat stimmte folgenden Bauanträgen zu:

  • Neubau einer Güllegrube in Hundsöd
  • Neubau einer Güllegrube in Penzing
  • Anbau eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten in Niedergeislbach
  • Anbau eines Gartengerätehäuschens mit Durchgangsüberdachung in Thann

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Bergfeld II“ wird genehmigt sowie in der Fassung vom 13.02.2014 als Satzung beschlossen.

Herr Alois Jaworeck berichtet über die örtliche Prüfung der Haushals-Jahresrechnung 2012. Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen bewegten sich im Großen und Ganzen innerhalb der Haushaltsgrenzen.

  • Bei der Schulkindbetreuung entstehen Aufwendungen in Höhe von 82.684,- €, denen Einnahmen in Höhe von 47.118,- € gegenüberstehen. Es verbleibt ein Saldo zu Lasten der Gemeinde von 35.566,- €. Im Haushalt war ein Saldo von 39.000,- € eingestellt.
  • Der Jahresüberschuss im Verwaltungshaushalt in Höhe von 262.000,- € wurde in den Vermögenshaushalt übertragen.
  • Die Gesamtaufwendungen für die Kindertagesstätte – Kinderkrippe (Endabrechnung) beziffern sich auf 936.312,68 €. An Zuschüssen wurden 545.300,- € gewährt.
  • Für Zinsaufwendungen sind in 2012 insgesamt 241.950,72 € angefallen.

Feststellung der Jahresrechnung 2012:

  • Summe der bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben:
    • Verwaltungshaushalt: 3 831.287,59 €
    • Vermögenshaushalt: 893.619,38 €

Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde der Jahresabschluss 2012 für die gemeindliche Wasserversorgung erstellt.

Der Jahresabschluss 2012 schließt mit folgenden Summen:

  • Bilanz in Aktiva und Passiva 831.948,11 €
  • Jahresverlust 2012 61.042,78 €

Die Wasserversorgung Lengdorf arbeitet ohne die Absicht der Gewinnerzielung. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Neubau der BAB A 94 im Abschnitt Pastetten – Dorfen;

Stellungnahme zur Planänderung „Baustraße mit Behelfsbrücke über die Isen“:
Da der Schutzraum im Bereich der anliegenden Wohnhäuser nicht stabilisiert ist, wird gegen die Planänderung „Baustraße mit Behelfsbrücke über die Isen“ folgender Einwand vorge- bracht: Es muss gewährleistet werden, dass gerade im Bereich des anliegenden Wohnhauses in Reithal der Schutzzaun staubdicht ist. Vorbehaltlich weiterer Bedenken hinsichtlich eines staubmindernden Schutzzaumes im Gesamtbereich der Baustraße, Teerung der Baustraße so- wie Hochwassereignung des Schutzzaunes bestehen gegen die Planänderung keine Einwände.

 

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