Gemeinderatssitzung vom 09.01.2018

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzungen  (Art. 52 GO: Wegfall der Geheimhaltungsgründe). Neubau Feuerwehrhaus Lengdorf. Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten für die Aufzugsförderanlage an die Fa. Thyssen Krupp zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmt folgenden Bauanträgen zu:

  • Umnutzung eines Ladens in einen Laden mit Café am Kirchplatz, Gemarkung Lengdorf
  • Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten am Isenknie, Gemarkung Lengdorf
  • Errichtung eines Carports mit 2 Garagen in Furtarn, Gemarkung Lengdorf

Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Lengdorf Nordwest“ zur Schaffung von Bauparzellen für einheimische Bürger. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Lengdorf Nordwest“. Mit der Ausarbeitung und Änderung der Planung wird das Ingenieurbüro Helmut Kaiser, Kirchasch beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. BauGB durchzuführen.

 

Auslegungs- und Billigungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Lengdorf Nordwest“. Es liegt der vom Ingenieurbüro Helmut Kaiser, Kirchasch erarbeitete Entwurf für die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Lengdorf Nordwest“ vor.

Der GR beschließt im beschleunigten Verfahren die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Lengdorf Nordwest“ durchzuführen und mit Begründung in der Fassung vom 09.01.2018 zu billigen und auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. BauGB durchzuführen.

Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Furtarn-Nord“ zur Schaffung eines zweiten Baufensters (Neubau von zwei kleineren Wohngebäuden für die Unterbringung von Arbeitskräften für Gewerbebetrieb). Der GR beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Furtarn-Nord“ der Gemeinde Lengdorf.        Mit der Ausarbeitung und Änderung der Planung wird das Ingenieurbüro Helmut Kaiser, Kirchasch beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. BauGB durchzuführen.

Der TOP „Jahresabschluss 2016 der Wasserversorgung Lengdorf“ wird auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben, da der Bericht über den Jahresabschluss mit Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnung den Gemeinderäten noch zugestellt wird.