Gemeinderatssitzung vom 06.02.2018

Der Gemeinderat stimmt folgenden Bauanträgen zu:

  • Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Bau eines Schwimmbeckens mit Überdachung in Lengdeorf
  • Errichtung eines Carports mit 5 Stellplätzen in Liedling
  • Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohnein- heiten und Doppelgarage in Lengdorf

Der Auslegungs- und Billigungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Furtarn-Nord“ wird auf die nächste Gemeinderatssitzung (08.03.2018) zurückgestellt.

Der TOP „Jahresabschluss 2016 der Wasserversorgung Lengdorf“ wird erneut auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben (inhaltlicher Klärungsbedarf).

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde mit der Sitzungsladung eine überarbeitete

Stammsatzung über die Kindertagesstätte sowie deren Gebührensatzung zugestellt.

Der GR beschließ den o.g. Entwurf als Satzung über den Betrieb und die Benutzung der Gemeindekindertagesstätten der Gemeinde Lengdorf (Kindertagesstättensatzung).

Der GR beschließt eine neue Gebührensatzung für die gemeindliche Kindertagesstätte:

Gebührensätze Gemeindekinderkrippe:

Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:

  • täglich 4 – 5 Std. (07:30 – 12:00 Uhr)               210,00 €
  • täglich 5 – 6 Std. (07:30 – 13:30 Uhr) 255,00 €
  • täglich 6 – 7 Std. (07:30 – 14:30 Uhr) 300,00 €
  • täglich 7 – 8 Std. (07:30 – 15:30 Uhr) 345,00 €
  • täglich 8 – 9 Std. (07:30 – 16:30 Uhr) 390,00 €

Gebührensätze Gemeindekindergarten:

Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:

  • täglich 4 – 5 Std. (07:30 – 12:00 Uhr)   87,00 €
  • täglich 5 – 6 Std. (07:30 – 13:30 Uhr) 105,00 €
  • täglich 6 – 7 Std. (07:30 – 14:30 Uhr) 123,00 €
  • täglich 7 – 8 Std. (07:30 – 15:30 Uhr) 141,00 €
  • täglich 8 – 9 Std. (07:30 – 16:30 Uhr) 159,00 €

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Regeln für die Schulkindbetreuung der Grundschule Lengdorf ab dem Schuljahr 2018/2019.

Für die Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung werden folgende Gebühren erhoben:

Für die Betreuung während der Schulzeit:

  • von Schulschluss bis 14:00 Uhr pro Buchungstag 12,00 € / monatlich
  • von Schulschluss bis 16:30 Uhr pro Buchungstag 26,00 € / monatlich

Für die Betreuung während der Ferienzeit:

  • ab 08:00 – 14:00 Uhr pro Buchungstag 12,00 €

Bekanntmachungen und Termine:

Frau Huber, Brücke Erding, lädt wieder zum Jahresgespräch in die Grundschule Lengdorf ein. Interessierte Gemeinderäte sind herzlich eingeladen: Do., 19.04.2018 um 13:30 Uhr

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises muss 40 Personen als ehrenamtliche Jugendschöffen für das Amtsgericht Erding und die Jugendkammer beim Landgericht Landshut vorschlagen. Vorschläge können bis zum 25.02.2018 schriftlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Vorschläge für die Wahl der Schöffen (Geschäftsjahre 2019 – 2023).

Schöffen (ehrenamtliche Richter) am Amtsgericht und der Strafkammer des Landgerichts stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Vorschläge für die Wahl der Schöffen können bis zum 15.03.2018 schriftlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Sachstand Internet Obergeislbach/Kopfsburg/Badberg

Die Fa. 4steps hat, wie angekündigt, zum 31.01.2018 den Betrieb der Antennen abgeschaltet. Für die gemeldeten Nutzer konnte rechtzeitig in Zusammenarbeit mit der Fa. Heuschneider eine Zwischenlösung gefunden werden.