Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Furtarn-Nord“ durchzuführen und mit Begründung in der Fassung vom 08.03.2018 zu billigen und auszulegen.
Mit der weiteren Ausarbeitung der Änderungsplanung wird das Ingenieurbüro für Bauwesen, Dipl.-Ing. Helmut Kaiser aus Kirchasch beauftragt.
Die Honorarkosten, die der Gemeinde durch die Beauftragung des Ingenieurbüros Helmut Kaiser zur Erstellung des Entwurfs für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Furtarn-Nord“ entstehen, sind in voller Höhe vom Kostenträger, lt. städtebaulichem Vertrag, einschließlich aller mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans zusammenhängenden Kosten (z.B. Verwaltungskosten, Verfahrenskosten u. dgl.) sowie der anfallenden Mehrwertsteuer zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der benachbarten Gemeinden durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet wird.
Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lengdorf.
Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des 1. Kommandanten Herrn Florian Bauer sowie des 2. Kommandanten Herrn Stefan König.