Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag über den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Hönning zu, Gemeinderat Berhard Hartl ist von dieser Abstimmung ausgenommen.

Ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Bergfeld I“ zum Einbau einer Loggia im Dachgeschoss in Lengdorf findet aufgrund der dadurch entstehenden Ausnahme vom gültigen Bebauungsplan keine Zustimmung. Der Gemeinderat strebt eine schnellstmögliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 an, bei der die Festsetzungen zeitgemäß erweitert und angepasst werden. Damit würden Bauänderungen wie zum Beispiel der Bau einer Loggia rechtssicher möglich.

Auslegungsbeschluss für die 4.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Kreuzberg-Siedlung“.
In der GRS vom 08.11.2016 entschied sich der GR für Variante 3. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München würde aus städtebaulicher Sicht eine neue 4. Variante bevorzugen. Um den Sachverhalt nochmals in Ruhe abklären zu können, wird der Auslegungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes auf die nächste GRS im Januar 2017 verlegt.

Erste Bürgermeisterin Sigl verliest den Antrag des GR Bernhard Hartel vom 07.11.2016 „Lärmschutz für Obergeislbach“ ABS 38 Markt Schwaben – Freilassing. Aufgrund der dargelegten Details und Bedenken wird die Verwaltung beauftragt, das Schreiben an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Hinsichtlich der jetzigen und späteren Verkehrssituation im Ortsbereich Lengdorf „ED 12“ wird sich die Gemeindeverwaltung über eine mögliche Machbarkeit einer Verlegung bzw. Umfahrung an übergeordnete Stellen (Landkreis, Straßenbauamt, Regierung von Oberbayern) wenden. Mit Fertigstellung der A 94 ist mit noch höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Der GR hat in seiner Sitzung am 04.08.2016 die Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen (nicht ausgebaut) im Zusammenlegungsgebiet Obergeislbach im Rahmen der Flurbereinigung beschlossen. Die Absicht der Einbeziehung bzw. Einziehung einer Teilstrecke wurde gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln in der Zeit vom 08.08. – 16.11.2016 bekannt gegeben. Einwendungen sind nicht eingegangen.
Darum werden folgende Wege gem. Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der Gemeinde Lengdorf, Gemarkung Matzbach ganz oder in Teilstrecken eingezogen:

  • „Weg in der Flur Obergeislach – Feldwagnerweg“

  • „Weg in der Flur Liedling in das Mitteröder Feld“

  • „Weg in der Flur Liedling in die Geislbacher Wiesen“

  • „Weg in der Flur Obergeislbach in die Kuglernleiten u. Bernauer Äcker“

  • „Weg in der Flur Obergeislbach in die Bandzaunäcker“

  • „Weg in der Flur Obergeislbach in die Biberger Wiesen“

  • „Weg in der Flur Obergeislbach in das Biberger Feld“

Die Einziehungen werden zum 01.01.2017 wirksam.

Der Vorsitzende des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Klaus Osterloher, gibt dem Gemeinderat den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Lengdorf bekannt. Den Mitgliedern des GR wurde eine Kopie des Prüfberichts ausgehändigt. Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.

Die hohen Stromrechnungen von Kindergarten und Kinderkrippe veranlasst den Rechnungsprüfungsausschuss, den Gemeinderat zu beauftragen, einen Energieberater zu bestellen um die Gebäude nach Einsparmöglichkeiten hin zu untersuchen. Die Gemeindeverwaltung wird dem nachkommen.

Der Gemeinderat beschließt, gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2014 wie folgt festzustellen:

  • Verwaltungshaushalt:

Summe der bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben jeweils 4.104.390,80 €

  • Vermögenshaushalt:

Summe der bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben jeweils 1.622.051,92 €

Für die Jahresrechnung 2014 spricht der GR (gem. Art 102 Abs. 3 GO) die Entlastung aus.