Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016

Sachstand Neubau Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Lengdorf.

Herr Schaffmayer berichtet über die Vorbesprechung mit der VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern hinsichtlich der Vergabe von Bauleistungsaufträgen im kommunalen Bereich.

Die Vergaberichtlinien erlauben unter bestimmten Voraussetzungen beschränkte Einzelausschreibungen, um die regionalen Anbieter zu stärken.

FW-GRte Ulrich Holnburger und Ursula Angenend favorisieren die Vergabe an einen Generalunternehmer, weil dadurch die allgemeine Gewährleistungsproblematik an den Schnittstellen der einzelnen Gewerke vermieden wird und die Höhe der Kosten für die Bauleitung gedeckelt ist. Sie wiesen darauf hin, dass auch ein Generalunternehmer die regionalen Anbieter berücksichtigen kann. Der GR stimmt mit 10:5 Stimmen für die Einzelausschreibungen.

Der Gemeinderat stimmt folgenden Bauanträgen zu:

  • Werbetafel an der Fassade eines EFH in Innerbittlbach
  • Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Lengdorf, Thann-Matzbacher-Straße zur Errichtung eines Carports (Holzkonstruktion)

Antrag auf Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit 6 Pkw-Garagen und 6 Stellplätzen in Kopfsburg. Der GR beschließt, das geplante Bauvorhaben in dieser Größe aus folgenden Gründen nicht zu befürworten:

  • Bei künftigen Hochwasserlagen ist damit zu rechnen, dass sich an dem zum Bachlauf querstehenden Gebäude (20,00 x 11,50 m) Wasser aufstaut und nur verzögert abfließt.
  • Das geplante Gebäude mit einer Länge von 20 m und einer Höhe von 10,90 m fällt erheblich größer als die umgebende Bebauung aus.
  • In der Umgebung befinden sich meist nur größere EFH mit zwei ausgebauten Geschossen. Mehr als 3 Wohneinheiten sind im Ortsteil nicht anzutreffen. Es sollen jedoch 6 WE auf 3 Geschossflächen entstehen, wodurch eine erhebliche bodenrechtliche Spannung im Hinblick auf künftige Bauanträge geschaffen wird.

 

Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Kreuzberg-Siedlung“.

Südlich der Birkenstraße und entlang der Tannenstraße können zusätzliche Wohneinheiten mit zugehörigen Stellplätzen unter folgender Maßgabe geschaffen werden: Pro Wohneinheit ein Stellplatz unter Anrechnung der Garagenvorplätze als Stellplatz.

Der GR entscheidet sich dafür, dass die Erhöhung um jeweils eine Wohneinheit entlang der Tannenstraße und südlich der Birkenstraße unter Beibehaltung der Gebäudekubaturen entlang der Tannenstraße und Erhöhung der Dachneigung, Einfügen eines Kniestockes und Zulassen von Dachgauben südlich der Birkenstraße möglich ist.

Mit der Ausarbeitung dieses Bebauungsplanes wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München  beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach dem BauGB bekannt zu machen und die öffentliche Auslegung durchzuführen.

 

Anbringung von Außenrollos am Rathausgebäude Südseite. Aufgrund der Sonneneinstrahlung ist es den Mitarbeitern teilweise nur erschwert möglich am Bildschirm der PC‘s etwas zu erkennen. Zu diesem Zwecke ist angedacht, einen Außenrollo an der Südseite des Rathauses anbringen zu lassen. Die Verwaltung wird hierzu entsprechende Angebote einholen.

 

Zum 01.01.2016 wurde § 2 b UStG neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. In dieser Vorschrift wird die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts neu geregelt (Inkrafttreten: 01.01.2017). Der GR beschließt, dass die Gemeinde Lengdorf, vertreten durch die 1. Bürgermeisterin Sigl, einen entsprechenden Antrag gem. § 27 Abs. 22 UStG beim Finanzamt stellt (Vorsorgebeschluss).

 

Auftragserteilung der Beratungsleistungen zur Breitbandbundesförderung. Der gemeindliche Antrag auf Gewährung dieser Förderung wurde am 17.10.2016 verbeschieden. Die Fa. Lemka aus Reichenschwand gab ein Angebot für einen „Masterplan“ (Detaillierte Planung über die Leerverrohrung für eine zukünftige Glasfaserverlegung bis Hausanschluss) in Höhe von 47.957,00 € incl. MWSt ab.

Auf die Einholung von Vergleichsangeboten kann aus folgenden Gründen verzichtet werden. Kommunen sind befugt, Ingenieurleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes (209.000 €) direkt im Wege der freihändigen Vergabe zu vergeben. Vergleichsangebote müssen nicht zwingend eingeholt werden. Es sind lediglich die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der GR beschließt, den Auftrag zu o.g. Angebot an die Fa. Lemka zu erteilen.

 

Bekanntgaben:

  • GM Philipp Greimel wies darauf hin, dass die Artzpraxis seit Mitte Oktober geschlossen ist.
  • Schreiben der DB Netz AG, ABS 38, umfangreiche geotechnische Untersuchungen
  • Tonnagebeschränkung Sollach
  • Auflösung der Flüchtlingsunterkunft in Badberg seit November 2016. Unterkunft in Thann ist jetzt mit 30 Bewohnern (davon 10 Kinder) voll belegt.