Wassergebühren ab 1.1.2021
Aufgrund steigender Kosten, insbesondere durch die verpflichtende Bereitstellung von Personal und zunehmender Investitionen ins Leitungsnetz, muss die Gebühr für Frischwasser ab 2021 angepasst werden: bei gleichbleibender Grundgebühr von 24€ (bei den gängigsten Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 Kubikmeter/Stunde) wird der Preis pro Kubikmeter Frischwasser von 0,75€ auf 1,16 angehoben (die letzte Anhebung 2017 erfolgte von 0,64€ auf 0,75€).
Die eigenständige Trinkwasserversorgung Lengdorfs ist somit sichergestellt.
Die Gemeinde muss den Vorgaben der Kalkulation des bayrischen Kommunalem Prüfungsverband folgen. Die Gemeinden sind verpflichtet, auf Basis der Kosten der vergangenen vier Jahre kostendeckend die folgenden vier Jahre zu betreiben.
In der Sitzung wurde beschlossen, die Gründgebühr bei einem im Landkreisvergleich niedrigen Satz zu belassen, um die Möglichkeit zu schaffen, durch gezielte Nutzung von Frischwasser die Kosten, die in den Haushalten entstehen, steuern zu können.
Im Investitionsumfang der Kalkulation von 180000€ sind neben Leitungserneuerungen auch neue Steuerungstechnik für die Pumpanlage eingeplant.
Die Herstellungsbeitragssätze betragen ab 2021 nach Grundstücksfläche 0,65€ je qm, nach Geschossfläche 4,12€ je qm.