Gemeinderatssitzung 11.02.21

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.01.21
  2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
    Die Gemeinde Lengdorf ist vom Kaufvertrag zum neuen Gewerbegebiet zurückgetreten, da aus planungstechnischen Gründen kein gültiger Bebauungsplan vorliegt.
  3. Gemeindliche Bauleitplanung
    1. Folgende Bauanträge wurden genehmigt:
      1. Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Obergeislbach)
      2. Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Obergeislbach)
      3. Antrag auf Baugenehmigung für den Bau eines wetterfesten, artgerechten Auslaufs für Pferde (Niedergeislbach)
      4. Antrag auf Baugenehmigung für den Einbau einer Hackgutheizung und einer Getreidetrocknung in den ehemaligen Kuhstall (Lengdorf)
    2. Der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung Außerbittlbach Süd wurde genehmigt.
  4. Kindertagesstätte Lengdorf – Erlass einer neuen Gebührensatzung
    Die letzte Erhöhung erfolgte 2018. Im Vergleich mit anderen Gemeinden liegen die Gebühren für den Kindergarten in Lengdorf um untersten Bereich, für die Kinderkrippe im oberen Bereich.
    Alle Kindergartenkinder erhalten vom Freistaat Bayern einen monatlichen Zuschuss von 100€ zu den Gebühren, bei der Kinderkrippe ist der Zuschuss bis max 100€ an das Einkommen der Eltern gekoppelt.
    Je Gruppe (Kindergarten und Kindergrippe) muss die Gemeinde ein jährliches Defizit von 50.000€ tragen. Die jährliche Lohnerhöhung des Personals beträgt rund 3%.
    Daher wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für den Kindergarten um 20%, für die Kinderkrippe um 10% anzuheben.
  5. Gemeindliches Haushaltsrecht
    1. Haushaltsplan und -satzung für 2021
      Auf die Gemeinde Lengdorf kommen 2021 unter anderem als große Blöcke abzüglich der Zuschüsse die Kosten für Breitbandausbau (ca 440.000€ in den nächsten drei Jahren), Umrüstung der Schulturnhalle auf LED (ca 35.000€), Renovierung Front und Eingangsbereich Rathaus (ca 50.000€), das neue Kindergartengebäude anstelle des alten Rathauses (ca 500.000€), Planung zur gesetzlich notwendigen Kläranlagenerweiterung (ca 200.000 €) und der Unterhalt / Instandsetzung des gemeindlichen Rohrsystems (ca 30.000€) zu. Um die notwendigen Investitionen zu ermöglichen wurden vom Gemeinderat eine maximale Kreditaufnahme von 2,9 Mio €  bewilligt. Diese Summe kann aufgenommen werden, die Möglichkeit muss aber nicht in Anspruch genommen werden.
    2. Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung Haushalt 2019
      Im Haushalt 2019 wurden keine ungerechtfertigten Überschreitungen des Haushaltes festgestellt.
    3. Der Gemeinderat stellt dies fest und bewilligt die Entlastung und Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben für 2019
  6. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Verwaltung zur Ausschreibung des Gebäudes für eine neue Kindergartengruppe in Modulbauweise zu. Weitere Klärungen (zB Abriss des alten Rathauses) werden in einer Bauausschusssitzung vorgenommen.
  7. Die Stellplatzsatzung nach der Isener Variante wurde beschlossen. Demnach sind pro neu zu errichtender Wohneinheit zwei Stellplätze für Fahrzeuge verpflichtend. In besonderen Fällen kann der Gemeinderat eine Reduzierung der Stellflächen beschließen. Für Wohnheime uä gelten gesonderte Regelungen.
    Anmerkung aus der letzten Sitzung: Lengdorf hat als eine der wenigen Gemeinden im Landkreis Erding keine Stellplatzsatzung. Durch diese wird es den Gemeinden ermöglicht, das Parken und eventuelle blockieren der Durchfahrt von Straßen im Gemeindegebiet zu verhindern (aktuell geschieht das immer wieder im Wimpasinger Feld, Thann und Kopfsburg). Besonders für landwirtschaftliche Fahrzeuge und den Winterdienst entstehen immer wieder Situationen, in denen die Durchfahrt nicht möglich ist. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Entwurf für eine Stellplatzsatzung wurde von Gemeinderat diskutiert und an die Verwaltung mit Vorgaben zur Überarbeitung zurückgegeben.
  8. Bekanntgaben und Anfragen:
    1. zukünftig sollte zur Planungssicherheit für Eltern die Erhöhung der Kindergarten-/Kinderkrippengebühr zyklisch zu einem festgesetzen Prozentsatz erfolgen.
    2. für die Gemeinde Lengdorf soll bis zur nächsten Wahl eine Plakatierverordnung erstellt werden, dadurch wird das Aufstellen von Wahlplakaten geregelt
    3. Darlegung der Planungskosten durch das Architekturbüro Valentin für den Ausbau des Kindergartens aus der letzten Legislaturperiode
    4. das Rückhaltebecken in Kopfsburg ist nach wie vor undicht, der Bauhof wird mit einer Besichtigung nach dem nächsten starken Regenfällen beauftragt
    5. Frostschäden an der Badberger Straße sind bereits bei der Autobahndirektion angesprochen, eine Rückmeldung steht noch aus
    6. Die Gemeinde möchte sich nach den Förderprogrammen zum Ausbau von Radwegen erkundigen