Der Gemeinderat stimmt folgenden Bauanträgen zu:
- Errichtung einer Terrassenüberdachung/Balkon in Lengdorf
- Anbau eines Holz- und Geräteschuppens an eine bestehende Garage in Lengdorf
- Aufstockung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung in Lengdorf
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obergeislbach Nord-West
Für das Plangebiet liegt eine rechtsverbindliche Einbeziehungssatzung (09.06.2015) vor. Aufgrund des Antrags eines Anwohners zur Änderung der Einbeziehungssatzung sah sich die Gemeinde Lengdorf veranlasst, über die Festsetzungen der o.g. Einbeziehungssatzung zu beraten. Der Antragsteller (Eigentümer von Grundstück Flur Nr. 1281) verkaufte bereits einen Teil des Grundstücks. Die neuen Eigentümer beabsichtigen auf dem Teilstück statt eines Einzelhauses zwei Einzelhäuser zu errichten. Der Änderungswunsch wurde im Rahmen der Planung geprüft. Die Gemeinde begrüßt die moderate Nachverdichtung, die gemäß Rahmenplan für den Ortsteil Obergeislbach (in der Fassung vom 27.02.2019) bereits vorgesehen ist. Dem Wunsch der neuen Eigentümer nach Änderung des Bebauungsplanes von EG+D auf EG+1 mit Walmdach wegen besserem Lärmschutz und besserer Ausnutzung des Wohnraumes wurde mit Hinweis auf die Einspruchsmöglichkeit nach der Auslegung nicht entsprochen.
Ziel der Satzung ist es, den dörflichen Charakter von Obergeislbach zu erhalten, zugleich aber das geplante Wohnbauvorhaben zu ermöglichen. Es soll sich gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obergeislbach Nord-West im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Mit der Ausarbeitung der 1. Änderung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach BauGB durchzuführen.
Auslegungs- und Billigungsbeschluss für die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obergeislbach Nord-West
Es liegt der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeiteter Entwurf für die 1. Änderung o.g. Einbeziehungsatzung dem Gemeinderat vor.
Der GR beschließt, die Satzung im vereinfachten Verfahren und den Entwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 10.03.2020 zu billigen und auszulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt, in dem auf eine Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht verzichtet wird.
Mitteilung über die durchgeführte Beweissicherung der Gemeindestraßen
Erste Bürgermeisterin Sigl berichtet über die Straßenschäden der Gemeinde Lengdorf, die durch die intensive Nutzung des Schwerlastverkehrs beim Bau der A 94 entstanden sind, z.B. GVS Außerbittlbach – Graß, GVS Außerbittlbach – Oberndorf, GVS Furtarn – Außerbittlbach, GVS Kopfsburg – Badberg, Ortsstraße Außerbittlbach etc.
Die Beweissicherung der fotografisch dokumentierten Straßenschäden wurde am 27.11.2019 der Isentalautobahn GmbH zur Überprüfung vorgelegt.
Bis heute liegt keine Antwort oder Stellungnaheme vor. Die Geineideverwaltung fragt bis zur nächsten Sitzung nach.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2020
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.02.2020 ausführlich mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2020 befasst. Es wurden die einzelnen Ansätze im Verwaltungshaushalt beraten und die Maßnahmen im Vermögenshaushalt besprochen. Der vom Finanzausschuss genehmigte Entwurf des Haushaltplans 2020 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungseinladung zugestellt.
Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
- Dem vorgelegten Haushaltsplan 2020 mit den einzelnen Ansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie den Anlagen zum Haushaltsplan wird zugestimmt.
- Die Haushaltssatzung zum Haushaltsplan 2020 wird mit der in der Anlage beigefügten Fertigung, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, erlassen.
Der Haushaltsplan schließt wie folgt ab:
- im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.210.720,- €
- im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.817.060,- €
- Der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 6000.000,- € festgesetzt.
- Der Kassenkredit wird auf 350.000,- € festgesetzt.
Die Gemeinde hatte zum 31.12.2019 einen Schuldenstand von 5.261.591,31 € gegenüber dem Vorjahr 5.601.714,63 €.
Bekanntgaben und Anfragen:
Die Lärmmessungen an der A 94 (im Gemeindebereich Lengdorf) sind abgeschlossen und werden derzeit ausgewertet. Die Auswertung wird in der nächsten GRS vorgestellt.
Gemeinderat Greimel beantragt Einsichtnahme in den Investor-Vertrag für das neue Gewerbegebiet. Der Antrag des GR Greimel wird wegen dem Hinweis der Bürgermeisterin auf Gundstücksthemen in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt.
Gemeinderat Osterloher weist die Gemeindeverwaltung auf die hohe Unfallgefahr in den Bereichen der Bushaltestellen in Matzbach und Niedergeislbach hin. Hier sind dringend Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich, da die Schulkinder direkt an der Kreisstraße angrenzend auf die Schulbusse warten, bzw. am Straßenrand entlang zur Bushaltestelle gehen. Insbesondere bei Nebel, Regen, Dunkelheit etc. sind Verkehrsunfälle mit Kindern nicht auszuschließen. Herr Osterloher bittet die Gemeindeverwaltung, für die Gefahrenbereiche angemessene Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beantragen.