Der Gemeinderat stimmt folgenden Bauanträgen zu:
- Neubau einer Doppelgarage mit Einliegerwohnung; Umbau des bestehenden Wohnhauses für 2 Wohneinheiten in Göttenbach
- Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Lengdorf-Ort zur Errichtung einer Gabione als Lärmschutz zur Hauptstraße in einer Höhe von 1,99 m in Lengdorf
- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Verbrennungsmotoranlage (Biogasanlage) sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns in Schaftlding
- Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten in Furtarn
- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines 6-Familienhauses mit 2 Doppelgaragen und 6 weiteren Stellplätzen in Kopfsburg. Der GR beschließt, das geplante Bauvorhaben, das bereits in der GRS v. 08.11.2016 als Bauvoranfrage keine Zustimmung fand, aus folgenden Gründen nicht zu befürworten:
Bei künftigen Hochwasserlagen ist damit zu rechnen, dass sich an dem zum Bachlauf quer stehenden Gebäude von knapp 20 m Länge Wasser aufstaut und nur verzögert abfließt. Das geplante Gebäude fällt erheblich größer als die umgebende Bebauung aus. In der Umgebung befinden sich meist nur größere EFH mit zwei ausgebauten Geschossen. Mehr als 3 Wohneinheiten sind im Ortsteil nicht anzutreffen. Es sollen jedoch 6 WE auf 3 Geschossflächen entstehen, wodurch eine erhebliche bodenrechtliche Spannung im Hinblick auf künftige Bauanträge geschaffen wird.
Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Lengdorf
Gemäß LRA-Schreiben ist die Gemeinde Lengdorf verpflichtet, für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen eine entsprechende Beitragssatzung aufzustellen. Das LRA fordert deshalb, die Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Lengdorf vom 23.01.2008 wieder aufzuheben.
GR Ulrich Holnburger erläutert, dass das Wiederaufleben der vom 31.01.2008 aufgehobenen Straßenausbaubeitragssatzung zur Ungleichbehandlung der Bürger führen wird. Aus diesem Grund verzichtet auch ein Großteil der bayerischen Gemeinden darunter auch die Landeshauptstadt München auf diese Beitragssatzung. Herr Holnburger spricht von einer äußerst ungerechten und willkürlichen Art der Beitragserhebung. Die entstandenen Kosten werden von nur wenigen Bürgern und nicht von der Solidargemeinschaft eingefordert. Zudem beschneidet die LRA-Aufforderung, die Straßenausbaubeitragssatzung wieder einzuführen, die Souveränität der Gemeinde Lengdorf.
GR Ursula Angenend weisst darauf hin, dass es nicht zwingend notwendig ist die alte Satzung wieder einzuführen.Es besteht die Möglichkeit, eine neue Satzung mit einer gerechteren Verteilung der Lasten aufzustellen, falls eine Satzung tatsächlich unumgänglich sein sollte.
Der GR beschließt einstimmig, die GR-Beschlüsse vom 20.01.2008 (Aufhebungssatzung und Satzungsbeschluss) sowie die Aufhebungssatzung vom 23.01.2008 nicht aufzuheben.
Schnelles Internet
Im Rahmen der Breitbandbundesförderung strebt die Gemeinde Lengdorf an, leistungsfähige NGA Breitbandanschlüsse von mindestens 30 Mbit/s im Gemeindegebiet bereitzustellen. Ein Zuwendungsbescheid könnte im II. Quartal 2017 erstellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 28.02.2017 einen Förderantrag gem. 4. Förderaufruf zur Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur v. 20.12.2015 „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD“ für den weiteren Ausbau leistungsfähiger Breitbandanschlüsse in der Gemeinde Lengdorf einzureichen.
Die notwendigen finanziellen Mittel für den Bundesbreitbandausbau in der Gemeinde Lengdorf sind in die Haushaltspläne 2017, 2018 und 2019 der Gemeinde einzustellen.