Gemeinderatssitzung vom 12.07.2016

Der Gemeinderat stimmt folgendem Bauantrag zu:

  • Nutzungsänderung einer Garage und privater Lagerräume zur Verwendung für gewerbliche Nutzung für den Reifenservice und Elektroinstallationsbetrieb sowie Errichtung eines Carports in Kühberg.

Dem GR liegen zwei überarbeitete Bebauungsplan-Entwürfe samt Begründungen vor:

  • Bebauungsplan Nr. 70 „Sondergebiet Biogasanlage Schaftlding“
  • Bebauungsplan Nr. 18 „Lengdorf / Am Bahnhof“ 1. Änderung

Beide Bebauungspläne werden in der Fassung vom 12.07.2016 als Satzung beschlossen.

Der GR beschließt, folgenden Antrag nicht stattzugeben (Hochwasserbereich):
Antrag zur 3. Änderung der Lückenfüllungssatzung „Am Eschbaum“

Erlass einer neuen Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf (Wasserabgabesatzung – WAS)

Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt bisher 0,64 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Bei unveränderten Grundgebühren beträgt der ermittelte Verbrauchsgebührenbedarf:

Erhebungszeitraum (jeweils 01.01. – 31.12)     je m³ Wasserverbrauch

2017                                                                           0,74 €
2018                                                                           0,74 €
2019                                                                           0,75 €
2020                                                                           0,78 €

Durchschnittlicher Gebührenbedarf 2017 bis 2020           0,75 €

 Der GR fasst folgenden Beschluss: Die Wasserverbrauchsgebühr für die Jahre 2017 – 2020 wird auf 0,75 €/m³ entnommenen Wassers festgesetzt.

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Lengdorf folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):

  • 6 (Beitragssatz) lautet: Der Beitrag beträgt:
    pro m² Grundstücksfläche   0,57 €    (bisher 0,52 €)
    pro m² Geschossfläche       3,70 €    (bisher 3,45 €)
  • 10 (Verbrauchsgebühr) lautet:
    Die Gebühr beträgt 0,75 € pro Kubikmeter entnommen Wassers.

Die Satzung (BGS-WAS) tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Die Erste Bürgermeisterin gibt einen kurzen Rückblick über die Sozialarbeit an der Grundschule Lengdorf im Schuljahr 2015/2016. Dem GR liegt der Jahresbericht bereits schriftlich vor.
Am 04.07.2016 fand das Jahresgespräch an der Grundschule Lengdorf mit zwei Gemeinderäten (Herr Greimel, Herr Hartl), Bürgermeisterin Gerlinde Sigl, Frau Huber (Brücke Erding, Geschäftsleitung) sowie Frau Gräwert (Sozialpädagogin) statt. Die Notwendigkeit von 12 Wochenstunden besteht weiterhin und die Schulsozialarbeit an der Grundschule Lengdorf soll deshalb weiterhin aufrechterhalten bleiben.
Der GR beschließt, die Sozialarbeit für das neue Schuljahr 2016/2017 weiterhin im Umfang von 12 Wochenstunden, verteilt auf  3 Vormittage, weiterzuführen.

Wie bereits in der letzten Bauausschusssitzung beraten und festgestellt wurde, ist die Betriebserlaubnis des vorhandenen gemeindlichen Krans abgelaufen und kann nur mit unverhältnismäßigem Aufwand wieder erneuert werden. Die Aufräumarbeiten der letzten Umweltereignisse haben gezeigt, dass ein Arbeiten ohne Kran nicht möglich ist.
Aufgrund kurzfristiger Angebote wäre hier ein Vorsorgebeschluss zum Kauf eines LKWs   mit Kran für den gemeindlichen Bauhof (Höchstsumme 50.000 €) notwendig. Der GR beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, einen LKW mit Kran für den Bauhof für einen Höchstbetrag in Höhe von 50.000 € kaufen zu können.

Laut GR-Beschluss vom 19.09.2013 ist für die statische Sicherung der Filialkirche St. Stephanus in Außerbittlbach ein Zuschuss in Höhe von 1.350 € (= 3 % aus 45.000 €) vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf 40.023,65 €.  Die Gemeinde überweist dem Katholischen Pfarramt St. Zeno in Isen nun einen Zuschuss in Höhe von     1.200,70 € (= 3% aus 40.023,65 €).