Gemeinderatssitzung vom 7.11.2019

Der Gemeinderat stimmt folgenden Bauanträgen zu:

  • Errichtung eines Wohnhaus-Neubaus mit 2 Wohneinheiten und Garage in Lengdorf
  • Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 „Moosfeld“
    Gartengestaltung: Anlegen einer Terrasse und einer Außentreppe mit Geländeauffüllung in Lengdorf

Der Bauantrag auf Einbau einer Einliegerwohnung in die bestehende Garage in Thann fand aufgrund einer zu geringen Anzahl von Stellplätzen keine Zustimmung.

Der Gemeinderat beschließt, folgende Bebauungsplanänderungen zur Ausarbeitung an die Geschäftsstelle Äußerer Wirtschaftsraum München zu vergeben:

  • 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2  „Lengdorf Nordwest“  (von 3 auf 4 Baufenster)
  • 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41  „Obergeislbach Ost“ (Neugestaltung)
  • 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6  „Am Mühlanger II“  (von 1 auf 2 Baufenster)

Zuschussanträge des Pfarrverbandes Isen:

Der GR beschließt, für die Renovierung des Kirchturmes der Pfarrkirche Lengdorf einen Zuschuss in Höhe von 660,- € zu gewähren (= 3% aus den Gesamtkosten von 22.000,- €).
Für die Renovierung des Kirchturmes der Filialkirche St. Stephanus in Außerbittlbach   gewährt der GR  einen Zuschuss in Höhe von max. 450,- €  (= 3% aus den geschätzten Gesamtkosten von 15.000,- €).

Antrag FW: vermehrte Einbeziehung des Bauausschusses

Über den Antrag des Gemeinderates Philipp Greimel hinsichtlich vermehrte Einbeziehung des Bauausschusses sowie Änderung zur Geschäftsordnung wurde intensiv diskutiert. Über den Antrag des GR Greimel wird in der konstituierenden Sitzung im Mai 2020 neu entschieden.

Antrag FW: Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch die A 94

Antrag des Gemeinderates Ulrich Holnburger: Erörterung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch die A 94.

Erste Bürgermeisterin Sigl berichtet, dass seit Freigabe der BAB 94  am 01.10.2019 viele Gemeindebürger, die an bzw. in der Nähe des neuen Autobahnabschnittes wohnen, sich mit massiven Beschwerden über den unzumutbaren Verkehrslärm an sie gewandt haben. Als 1. BM habe sie sich umgehend schriftlich an die Autobahndirektion, Herrn Dr. Andreas Lenz, an Frau Ulrike Scharf, sowie Herrn LR Martin Bayersdorfer  mit folgenden Forderungen gewandt:

  • Fehlender Lärmschutz: Im Bereich der Ortsteile Daiglspoint, Außerbittlbach, Graß,
  • Innerbittlbach sowie in der Nähe der Brücke Bauwerk K 23/1
  • Bereich Kopfsburg: Überprüfung der vorhandenen Lärmschutzwand im Brückenbereich
  • Der Fahrbahnbelag durch das Waldstück ist enorm laut
  • Der Geräuschpegel bei den Übergängen „Flüsterasphalt – Betonfahrbahn“ ist enorm hoch
  • Hohe Lärmbelastung auch bei den Brückenübergangskonstruktionen

>  Forderung einer sofortigen Umsetzung von Tempolimits

>  Forderung einer erneuten Verkehrszählung

>  Forderung eines Lärmgutachtens nach Inbetriebnahme mit Vergleich der Voraussetzungen

Gemeinderat Ulrich Holnburger, Freie Wähler, bemängelt massiv die Planung und Ausführung, die sich offensichtlich nahe an der noch zulässigen dB-Obergrenze“ bewegt. Mit diesen gewählten Obergrenzen, die er man keinesfalls akzeptieren kann, wurden Kosten rücksichtslos eingespart, die nun der Bürger in Form einer unzumutbaren und gesundheitsschädigenden „Dauerpegelbelastung“ zu hören bekommt.
Gemeinderat  Holnburger schlägt vor, ein anerkanntes Ingenieurbüro mit Lärmmessungen zu beauftragen. Zudem müssen zeitliche Forderungen gestellt werden, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, die bis Ende dieses Jahres umzusetzen sind.

Erfrischungsgeld für die Kommunalwahl 2020

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlleitern, Wahlvorständen sowie den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Mithilfe an der Kommunalwahl am So., den 15. März 2020 ein Erfrischungsgeld von je 50,- € zu gewähren. Bei Stichwahlen am So., den 29. März 2020 wird ein Erfrischungsgeld von je 30,- € gewährt.