Kanalisation und Kläranlage

2021 bis 2025:  Beantragung und Erhalt des Wasserrechtsbescheids für die Kläranlage und Erstellen eines Kanalkatasters mit Befahrung und Bewertung des Kanalsystems.

Alle 20 Jahre muss die Erlaubnis für die Kläranlage erneut beim Wasserwirtschaftsamt beantragt werden. Bei Bedarf muss die Kläranlage für die zukünftigen Jahre angepasst werden. Neben der Zustandsbewertung der Kläranlage wurden auch alle Abwasserkanäle befahren und bewertet. Das Ingenieurbüro wird die Ergebnisse demnächst im Gemeinderat vorstellen.