Gemeinderatssitzung vom 06.07.2017

Der Gemeinderat stimmt folgenden Bauanträgen zu:

  • Antrag auf Vorbescheid, Abbruch eines bestehenden Gebäudeteils, Neubau einer Halle für Lagerung von Brennholz/Hackschnitzel  (Lengdorf)
  • Teil-Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle (Lengdorf)
  • Anbau eines Heizungs- und Geräteraums an die bestehende Maschinenhalle (Lengdorf)

Ein Bauantrag auf Neubau eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten (Haus 1) und 2 Wohneinheiten (Haus 2) in Lengdorf wird zurückgestellt (Abstandsfläche).

Bebauungsplan Nr. 19 „Moosfeld“:
Die Gemeinde kann aufgrund der relativ geringen Größe des Baugebietes und der Weiterführung eines bereits bestehenden Siedlungsgebietes auf die Bereitstellung von Ausgleichsgrünflächen verzichten (neue Baurechtsnovelle vom 04.05.2017: Außenbereichsflächen (Ortsrand) können nach § 13 b BauGB in das beschleunigte Verfahren (Verzicht auf Umweltprüfung) einbezogen werden).
Der GR beschließt den Bebauungsplan Nr. 19 „Moosfeld“ der Gemeinde Lengdorf im beschleunigten Verfahren durchzuführen und in der Fassung vom 06.07.2017 zu billigen und auszulegen. Mit der weiteren Ausarbeitung wird das Ingenieurbüro Helmut Kaiser in Kirchasch beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan Nr. 3 „Bebauungsplan-Süd“ (Bergfeld I), 1. Änderung:
GR-Beschluss: Im Gebietsteil 1 wird die maximale zulässige Wandhöhe von 6 m auf 6,60 m erhöht. Die Regelung des Kniestockes wird gestrichen. Der Verlauf der Baugrenze sollte um 3,50 m in südlicher Richtung verschoben werden. Im Verfahren wurden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Aus diesem Grunde wird der Bebauungsplan Nr. 3 „Bebauungsplan-Süd“ (Bergfeld I), 1. Änderung in der Fassung vom 06.07.2017 gebilligt und ausgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan Nr. 5 „Bergfeld II“, 5. Änderung:
Im Verfahren wurden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Der GR beschließt, den Bebauungsplan Nr. 5 „Bergfeld II“, 5. Änderung zu billigen und erneut auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung durchzuführen.

Bebauungsplan Nr. 10 „Bergfeld III“, 1. Änderung:
Dem Gemeinderat liegt der überarbeitete Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans samt Begründung vor. Der Bebauungsplan Nr. 10 „Bergfeld III“, 1. Änderung wird im beschleunigtem Verfahren in der Fassung vom 06.07.2017 als Satzung beschlossen.

 

Der VdK Isen-Lengdorf stellt einen Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens Lengdorf für verschiedene Publikationen (Briefkopf, Homepage, Absenderaufdruck auf Briefumschläge). Der GR beschließt, der Verwendung des Lengdorfer Gemeindeswappens für die beantragten Publikationen des VdK Ortsverbandes Isen-Lengdorf nicht zuzustimmen, da die Gemeinde keine Einwirkung auf die Veröffentlichung mit dem Gemeindewappen hat. Lengdorf zieht damit mit Isen gleich.

Neubau eines Regenwasser-Rückhaltebeckens in Innerbittlbach (Fl.Nr.2023). Bei Starkregenereignissen soll der massive Wasserzufluss im Becken kurzfristig gesammelt und dem Abfluss zeitlich gepuffert zugeführt werden. Hierzu wurde das Ingenieurbüro Bulhoes & Partner beauftragt, die Planung und Ausschreibung zu übernehmen. Die Fa. Hilger Tiefbau GmbH aus Taufkirchen / Vils gab das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 37.767,63 € ab.
Der GR beschließt, den Auftrag zum Neubau eines Retentionsbeckens in Innerbittlbach an die Fa. Hilger Tiefbau GmbH aus Taufkirchen zu o.g. Angebot zu vergeben.

 

Neubau Feuerwehrhaus Lengdorf

  • Vergabe der Erdarbeiten (Retentionsausgleich, Abbrucharbeiten, Erdarbeiten)
    Für die Schaffung des geforderten Retentionsraumes als Hochwasserausgleich, für den Abbruch der Garagen und des Lagers sowie für die Erdarbeiten (Abtragung des Bodens bis Oberkante Bohrpfähle und Schaffung eines Arbeitsplanums für die Bohrgeräte) gab die Fa. Alois Sigl GmbH aus Lengdorf jeweils das wirtschaftlichste Angebot ab.
    Der GR beschließt, die Arbeiten an die Fa. Alois Sigl zu u.a. Angeboten zu vergeben:

Retentionsausgleich:      10.578,60 €
Abbrucharbeiten:            13.411,30 €
Erdarbeiten:                    32.547,48 €

  • Vergabe der Tiefgründung (Bohrarbeiten)
    Für die Tiefgründung (53 Bohrpfähle mit je 7 m Tiefe) gab die Fa. Robl aus Tiefenbach (Landshut) das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 40.496,15 € ab.
    Der GR beschließt, die Tiefgründung an die Fa. Robl aus Tiefenbach zum o.g. Angebot zu vergeben.

Bekanntgaben und Anfragen

Zuschusszahlung an das Katholische Pfarramt St. Zeno in Isen für den 2. Bauabschnitt der Renovierung der Filialkirche in Matzbach. Der GR hat in seiner Sitzung vom 05.02.2013 dem Kath. Pfarramt St. Zeno für die o.g. Renovierung einen Zuschuss in Höhe von 19.500 € (= 3 % aus 650.000 €) beschlossen. Die Arbeiten sind nun fertiggestellt und der Verwendungsnachweis liegt der Gemeinde vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 600.360,21 €. Der Zuschuss in Höhe von 18.010,81 € (3 %) kann nun von der Gemeinde überwiesen werden.