Gemeinderatssitzung vom 17.01.2017

Der Gemeinderat stimmt folgendem Bauantrag zu:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Kopfsburg

Auslegungs- und Billigungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Kreuzberg-Siedlung“. Vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München liegt der Entwurf der Variante 3 vom 17.01.2017 vor:

  • Erhöhung um eine Wohneinheit entlang der Tannenstraße unter Beibehaltung der Gebäudekubaturen entlang der Tannenstraße
  • Erhöhung um eine Wohneinheit südlich der Birkenstraße bei möglicher Erhöhung der Dachneigung, Einfügen eines Kniestockes und Zulassen von Dachgauben

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Kreuzberg-Siedlung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen und mit der Begründung der Fassung vom 17.01.2017 zu billigen und auszulegen.

Mit der weiteren Ausarbeitung der Änderungsplanung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss ortüblich bekannt zu machen und die öffentliche Auslegung gem. BauGB durchzuführen.

Nach dem Antrag der Freien Wähler vom 28.7.2014 „Schaffung von Baugrundstücken im Einheimischenmodell“ liegt nun der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 „Moosfeld“ vor. Dem GR entscheidert über ein vom Ingenieurbüro Helmut Kaiser aus Kirchasch erarbeiteten Entwurf  des o.g. Bebauungsplans, in dem neue Bauparzellen ausgewiesen werden. Die Parzellen sind vorraussichtlich zwischen ca 350 und ca 550 qm groß und dürfen je nach dem mit Doppelhaushälften oder Einfamilienhäusern bebaut werden. Der Plan wird zum Landratsamt zur weiteren Bearbeitung und Genehmigung weitergeleitet.

Der GR beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 „Moosfeld“. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Aufstellung durchzuführen. Der GR beschließt in diesem Zusammenhang eine Freifläche „Hönninger Feld“ als Ausgleichsfläche (3.475 m²) zu entnehmen. Diese ökologische Ausgleichsfläche soll durch Bepflanzung (Streuobstwiese) oder durch Baumbepflanzung aufgewertet werden.

Jahresabschluss 2015 der Wasserversorgung Lengdorf. Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde der Jahresabschluss 2015 für die gemeindliche Wasserversorgung erstellt.

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Der Jahresabschluss 2015 schließt mit folgenden Summen:

  • Bilanz in Aktiva und Passiva 225,75 €
  • Jahresverlust 2015               269,58 €
  • Die Wasserversorgung Lengdorf arbeitet ohne die Absicht der Gewinnerzielung. Im Übrigen ist die Wasserversorgung bei der Kalkulation an das KAG gebunden.
  • Die Bilanz und der Jahresverlust 2015 werden festgestellt.
  • Der Jahresverlust wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

Erste Bürgermeisterin Sigl gibt dem GR auszugsweise den Bericht über die überörtliche Prüfung der Kasse sowie der Jahresrechnungen 2014 und 2015 der Gemeinde Lengdorf bekannt.
Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt momentan 5,2 Mio, die Prokopfverschuldung beträgt also 1900€. Der GR nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.

Der Landkreis Erding betreute einige Gemeinden im Hinblick auf die Beseitigung der letzten „weißen Flecken“ im Zug der Breitbandförderung.
Der Zuschlag hierfür entfiel auf die Fa. mrk-media AG aus München. Diese führte für die Teilnehmergemeinden eine Markterkundung durch. Nun können die Gemeinden bis Ende Februar 2017 ihre Anträge zur Bundesbreitbandförderung stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag zur Bundesbreitbandförderung zu stellen.

Auf Nachfrage der Fraktion der freien Wähler informierte die Bürgermeisterin, dass der Antrag für die Änderung der Bebauungspläne für das Wimpasinger Feld beim Landratsamt vorliegen.